FAQ Housing First

Gerne haben wir einige Fragen zusammengestellt, auf die vielleicht auch Sie eine Antwort haben möchten.

Im April 2022 erreichten uns auf Twitter 40 (!) Fragen, die wir auf Instagram per Video beantwortet haben. Wenn Sie hier einmal reinschauen möchten: https://www.instagram.com/tv/CcDXNT2IuLD/ (aus Gründen des Datenschutzes haben wir das Video nicht an dieser Stelle eingebettet)

Hier weitere häufig gestellte Fragen (FAQ = Frequently Asked Questions) zu Housing First:

Ich habe gehört, Sie verschenken Wohnungen. Stimmt das?

Nein, wir verschenken keine Wohnung. Wir vermieten derzeit drei eigene Wohnungen. Außerdem vermitteln wir Mietverträge an obdachlose Menschen, die dort regulär Miete zahlen.


Wie wird die Miete gezahlt?

Eine Voraussetzung für die Teilnahme an Housing First ist, dass die Nutzer:innen bereit sind, ihre Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Mietzahlung und Kaution. Die meisten obdachlosen Menschen haben Anspruch auf Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II). Gemeinsam mit den Nutzer:innen beantragen wir solche Leistungen, sodass dann z.B. das Jobcenter die Miete übernimmt.


Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme?

Housing First stellt grundsätzlich keine Bedingungen wie Abstinenz oder Therapie. Damit es gelingen kann, müssen die Nutzer:innen jedoch bereit sein, sich an den Mietvertrag halten, d. h. vor allem Miete und Kaution zu zahlen. Außerdem gehört die Bereitschaft zu regelmäßigem Kontakt (in der Regel einmal die Woche) mit den Sozialarbeiter:innen fest zum Housing First dazu. Es heißt schließlich Housing First – nicht Housing Only.


Wie wählen Sie die Nutzerinnen und Nutzer aus?

Es gibt bei uns weder Auswahlverfahren noch Warteliste. Wir erläutern vielmehr allen Interessent:innen ausführlich das Housing-First-Konzept. Wer dann den Rahmenvoraussetzungen zustimmt und weiter Interesse hat, kann grundsätzlich am Programm teilnehmen. Hierfür muss natürlich jeweils eine passende Wohnung zur Verfügung stehen. Wir sind bemüht, zeitnah eine geeignete Wohnung zu finden. Außerdem muss den Interessent:innen klar sein, dass Housing First viel Eigenverantwortlichkeit und Initiative voraussetzt. Nicht alle trauen sich das zu und nicht für alle Menschen ist das der passende Ansatz.


Was ist der Unterschied zum Betreuten Wohnen (BeWo)?

Der zentrale Unterschied ist, dass Wohnen und Hilfe nicht direkt miteinander verbunden sind, wie es im Betreuten Wohnen (BeWo) in der Regel der Fall ist. Wer die Wohnung verlässt, kann auch weiter Hilfe bekommen. Wer die Hilfe nicht mehr wünscht, darf trotzdem in der Wohnung bleiben. Es gibt bei uns grundsätzlich keine Zeit-, Übergangs-, Zwischen-, Unter- oder Probemietverträge. Alle Hilfen und Angebote sind grundsätzlich freiwillig. Es gibt eine Reihe weiterer Unterschiede zum konventionellen BeWo. Diese hängen davon ab, mit welcher Wohnform Housing First konkret verglichen wird. Wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns doch an: Dr. Kai Hauprich, kai.hauprich@vringstreff.de, 0221-2785655, 0176-72812501.


Was passiert, wenn jemand die Wohnung verliert?

Sollte ein:e Nutzer:in die Wohnung verlieren, läuft die Hilfe unsererseits trotzdem weiter. Das ist in anderen Projekten anders. Wir unterstützen die Nutzer:innen dann, schnellstmöglich wieder eine Unterkunft zu finden. Dieser Fall ist bislang bei uns noch nie eingetreten.


Was passiert, wenn jemand nicht mitwirken will?

Im Housing First gibt es keine „Mitwirkungspflicht“ im konventionellen Sinne. Ein wöchentlicher Kontakt zu uns ist eine der beiden festen Rahmenbedingungen (neben den Mietvertragspflichten). Aber alle Hilfen und Unterstützungen sind freiwillig. Wir arbeiten über Motivation und nicht mit Sanktionen. Gerne treffen wir uns bei den Mieter:innen oder sie kommen zu uns. Kontrollierende Hausbesuche gibt es nicht. Das ist nicht unsere Aufgabe.


Was tun Sie, wenn jemand in der Wohnung Drogen nimmt oder randaliert?

Housing First folgt dem sogenannten Harm-Reduction-Ansatz. Abstinenz muss kein Ziel sein und Suchtmittelkonsum wird unsererseits nicht sanktioniert. Alle Mieter:innen dürfen ihr Leben gestalten, wie sie es für richtig halten. Allerdings müssen sie sich selbstverständlich an die Pflichten ihres Mietvertrags halten. Nachbarschaftskonflikte gehören auch zum Leben. Wir unterstützen, begleiten, helfen und beraten jedoch, um diese zu vermeiden oder gütlich zu klären. Wenn die Nutzer:innen dies wünschen, unterstützen wir sie, den eigenen Suchtmittelkonsum zu reduzieren oder zu beenden.


Wie lange dauert das Programm?

Housing First bietet Hilfe und Unterstützung grundsätzlich so lange an, wie die Nutzer:innen diese wünschen und für notwendig halten. In der ersten Zeit werden das geplante Ziel und auch die Probleme zielgerichteter angegangen. Grundsätzlich zielt Housing First darauf ab, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen. Bei Krisen, Problemen und Beratungsbedarf steht der Vringstreff e.V. als Sozialberatungsstelle nach § 67 SGB XII stets zur Verfügung – auch über Housing First hinaus.


Wie darf ich mir die Beratung und Begleitung vorstellen?

In der Regel treffen sich Nutzer:innen und Sozialarbeiter:innen einmal die Woche oder halten anders Kontakt zueinander. Wir sind digital gut aufgestellt und daher auch in dieser Hinsicht flexibel. Gemeinsam entwickeln wir Wege zu den selbstgesteckten Zielen der Nutzer:innen. Wir beraten und unterstützen sowohl bei sozialrechtlichen Fragen als auch bei allen anderen Sorgen und Nöten, die einer Zielerreichung entgegenstehen. Housing First ist durch ein hohes Maß an Flexibilität und Kreativität gekennzeichnet. Hilfen oder Beratung „von der Stange“ gibt es grundsätzlich nicht. Vielmehr fragen wir uns: „Was können wir für Sie tun?“


Was tun Sie, wenn jemand die Türe nicht aufmacht oder Sie nicht reinlässt?

Da alle Mieter:innen einen eigenen Mietvertrag haben, dürfen sie natürlich entscheiden, wen sie in ihre Wohnung lassen möchten und wen nicht. Eine Pflicht, Sozialarbeiter:innen in die Wohnung zu lassen oder Hausbesuche zuzulassen, gibt es nicht. Wir verstehen es nicht als unsere Aufgabe, die Mieter:innen zu kontrollieren. Bisher gab es auch noch keinen Fall, in dem der Kontakt völlig abgerissen wäre. Meist sind wir gerne gesehene Gäste und es wurde schon mehr als einmal Kaffee für uns gekocht.


Gibt es eine Warteliste?

Nein, eine Warteliste gibt es nicht. Wir haben alle Interessent:innen im Blick und suchen durchgehend geeignete Wohnungen. Sobald wir etwas finden, das passen könnte, nehmen wir sofort Kontakt auf. Nicht jede Wohnung ist für jede:n geeignet. Daher macht eine strikte Warteliste wenig Sinn.


Was heißt „echter eigener Mietvertrag“?

Im Gegensatz zu anderen Projekten gibt es bei uns keine Zwischen-, Unter-, Zeit-, Test-, oder Probemietverträge. Alle Nutzer:innen bekommen grundsätzlich einen eigenen regulären Mietvertrag. Damit gehen alle üblichen Mietvertragspflichten und Rechte einher.


Kann man damit Wohnungslosigkeit in Deutschland beenden?

Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind vielschichtige gesellschaftliche Probleme. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum übersteigt bei weitem das, was Housing First zurzeit leisten kann. Die USA, Kanada und Finnland zeigen jedoch, dass Housing First Straßenobdachlosigkeit dauerhaft auf ein absolutes Minimum reduzieren kann und auch Menschen anspricht, die vom konventionellen Hilfesystem sonst nicht erreicht werden.


Haben Sie eigene Wohnungen?

Derzeit haben wir drei eigene Wohnungen, die alle an ehemals obdachlose Menschen vermietet sind.


Warum schlafen Menschen freiwillig auf der Straße?

Uns sind kaum Fälle bekannt, in denen Menschen freigewählt auf der Straße schlafen. Vielmehr gibt es viele Menschen, die die konventionellen Angebote der Wohnungslosenhilfe aus verschiedensten und guten persönlichen Gründen nicht nutzen möchten. Für diese Menschen kann Housing First eine Alternative sein.


Ist Housing First besser als andere Hilfen?

Nein. Wir haben in Deutschland ein gutes und vielfältiges Angebot an Hilfen. Housing First ist als eine sinnvolle Ergänzung angelegt. Es kann jedoch sein, dass dieses Konzept bestimmten Menschen besser hilft, um wieder ein selbstbestimmtes und hoffnungsvolles Leben zu führen. Der Vringstreff e.V. verfügt selbst über unterschiedlichste Angebote, angefangen vom Mittagstisch, über Sozialberatung bis hin zu kulturellen Aktivitäten.


Was ist der Unterschied zwischen Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit?

Als wohnungslos gilt in Deutschland, wer nicht über eine eigene mietvertraglich gesicherte Wohnung verfügt. Dazu zählen auch Menschen, die behelfsweise bei Freund:innen oder Bekannten unterkommen oder auch in einer Einrichtung leben. Obdachlos ist, wer tatsächlich auf der Straße, in einem Wohnprovisorium (Zelt, Abbruchhaus o.ä.) oder einzelne Nächte in einem angemieteten Hotel der Stadt schläft.


Ist das nicht ungerecht, dass obdachlose Menschen einfach so eine Wohnung bekommen, die vom Amt bezahlt wird?

Wohnen ist ein Menschenrecht. Dass der moderne Sozialstaat Deutschland übergangsweise die Miete übernimmt, damit niemand auf der Straße schlafen muss, der eine Wohnung bekommen könnte, kann man in erster Linie als eine humanistische Zivilisationserrungenschaft begreifen. Die Housing-First-Mieter:innen sind zu keinem Zeitpunkt besser gestellt als andere Menschen in der gleichen Notlage. Vielmehr ist es so, dass wir ihnen helfen, die Rechte zu verwirklichen, die ihnen oft strukturell verwehrt bleiben. Im Endeffekt ist Housing First sogar kosteneffizienter als viele andere Angebote.


Wäre es nicht klüger, alle Obdachlosen in einem Gebäude unterzubringen?

Die Wohnungen, die für Housing First vorgesehen sind, sollten idealerweise in ganz üblichen Wohnsiedlungen und über die Stadt verteilt sein. Das wirkt Stigmatisierung entgegen und führt dazu, dass man sich sofort als reguläre:r Mieter:in fühlt und sich in die Stadtgesellschaft integrieren kann. Sammelunterkünfte sind für Housing First nicht geeignet.

„Danke für die FAQ, ich bin überzeugt! Wie kann ich Sie unterstützen?“

Wunderbar! Wir haben da etwas vorbereitet, wie Sie uns unterstützen können: Bitte hier entlang.

Sie haben über die FAQ hinaus eine andere Frage?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören:

Dr. Kai Hauprich
Stv. Geschäftsführer Vringstreff e.V., Projektleiter Housing First
kai.hauprich@vringstreff.de
0221-2785655
0176-72812501