Am 14. September 2025 finden in Köln die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl statt. Auch wer keine feste Meldeadresse hat, kann an der Wahl teilnehmen. Dafür waren – die Frist lief am 24. August ab – einige Dinge zu beachten.
Wer darf wählen?
Sie dürfen bei der Kommunalwahl mitmachen, wenn:
- Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Landes haben,
- Sie sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in Köln aufhalten,
- und Sie nicht von der Wahl ausgeschlossen sind.
Sie dürfen bei der Integrationswahl mitmachen, wenn:
- nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erworben haben.
- Darüber hinaus müssen die Personen am Wahltag – unter anderem – sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.
Auch ohne Meldeadresse können Sie wählen. Aber: Sie mussten selbst aktiv werden, weil nicht automatisch eine Wahlbenachrichtigung verschickt werden konnte. Und die Frist dazu ist am 24. August abgelaufen.
Diese Möglichkeiten haben Sie zum Wählen
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie auf drei Arten wählen:
1. Urnenwahl am Wahltag
Am 14. September 2025 können Sie in einem Wahllokal in Köln wählen – zwischen 8 und 18 Uhr.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
2. Briefwahl
Sie können Briefwahl-Unterlagen beantragen.
Diese werden an Ihre angegebene Empfangsadresse geschickt.
3. Direktwahl (vor dem Wahltag)
Sie können auch direkt vorab in Köln wählen – ganz ohne Brief.
Das geht vom 11. August bis zum 12. September 2025: Am Direktwahlschalter im Kalk-Karree können alle wahlberechtigten Kölner*innen ihre Stimmen abgeben.
Adresse: Atrium des Kalk-Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln (KVB-Haltestelle: Kalk Post)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr
Freitag, 12. September: 8 bis 15 Uhr
Bringen Sie Ihren Ausweis mit.
Übrigens: Bei der Kommunalwahl werden 3 Stimmzettel ausgegeben. Der Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters hat die Farbe weiß, der für die Wahl des Stadtrats hat die Farbe grün und der für die Wahl zu den Bezirksvertretungen rosa. Wähler*innen der Integrationswahl erhalten 1 Stimmzettel, er ist hellblau.
Pro Stimmzettel darf jeweils nur ein Kreuz gesetzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.
Warum sich das Wählen lohnt
Bei der Kommunalwahl entscheiden Sie mit über wichtige Themen in Köln:
z. B. Verkehr, Wohnen, soziale Angebote oder den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin.
Auch wenn Sie keine Wohnung haben – Ihre Stimme zählt.
Wenn Sie noch nicht wissen, wen Sie wählen möchten: Der LOKAL-O-MAT kann Ihnen vielleicht bei der Entscheidung helfen. Sie finden ihn hier. Oder Sie schauen mal bei der VOTO-App vorbei (vom Lehrstuhl für Kommunal- und Regionalpolitik der Universität Münster): bitte hier entlang.
