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Europawahl 2019

Am 26.05.2019 ist Wahltag für die Europawahl 2019

Menschen ohne festen Wohnsitz haben die Möglichkeit, sich bei entsprechenden Nachweisen ins Wahlregister eintragen zu lassen. Die Frist dafür endet am 05.05.2019.

Wenn Sie wohnungslos sind, können wir Ihnen das entsprechende Antragsformular für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis aushändigen, oder Sie können es hier herunterladen: 502_Antrag Aufnahme ins WVZ Obdachlose

Das aktive Wahlrecht für die Europawahl ergibt sich aus § 6 Europawahlgesetz.

Wahlberechtigt für die Europawahl ist demnach, wer

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  2. am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
  3. seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  4. nicht nach § 6a Abs. 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Mit Blick auf den Personenkreis der Obdachlosen / wohnungslosen Personen, gestaltet sich Punkt 3. dahingehend, dass keine Eintragung im Wählerverzeichnis von Amts wegen erfolgen kann, da dieser Personenkreis in der Regel nicht im Melderegister geführt wird.
Hat ein Wahlberechtigter im Wahlgebiet keine Wohnung im Sinne des Gesetzes, so hält er sich dort „sonst gewöhnlich“ auf, wo er unter solchen Umständen lebt, die erkennen lassen, dass er an dem betreffenden Ort nicht nur vorübergehend verweilt.

Auf Antrag können diese Personen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Hierbei sind folgende Kriterien unbedingt zu beachten:
Für die Europawahl:
Die Person muss sich seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl (seit dem 25. Februar 2019) in der Bundesrepublik Deutschland oder den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union „gewöhnlich aufhalten“.

Für die Wahl gilt: Dieser Aufenthalt ist durch geeignete „Beweismittel“ zu belegen, sofern vorhanden:

  • Personalausweis
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers / Heimleitung / Sozialer Dienst
  • Sozialhilfebescheide
  • etc.

Der Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 05. Mai 2019, gestellt werden. Der Antrag ist persönlich zu stellen:
Stadt Köln
Bürgerdienste
Wahlamt
Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln