Am 9. Juni 2024 ist Wahltag für die Europawahl. Wer jedoch nicht im Melderegister geführt ist (z. B. Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben), muss sich selbst darum kümmern, das demokratische Wahlrecht ausüben und seine/ihre Stimme abgeben zu können.
Auch Menschen ohne festen Wohnsitz haben die Möglichkeit, bei der Europawahl zu wählen
Menschen in Köln ohne festen Wohnsitz können sich – bei entsprechenden Nachweisen – ins Wählerverzeichnis für die Europawahl eintragen lassen.
„Es muss erkennbar sein, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in Köln aufhalten.“
Wer wahlberechtigt ist
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (nachzulesen hier) oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen (nachzulesen hier)
Was zu tun ist, um mitwählen zu können
Auf Antrag können Menschen ohne festen Wohnsitz in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Die Frist dafür endet am 19.05.2024.
Antrag wird persönlich gestellt – Stichtag: 19. Mai
Ab dem 29. April kann ein Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt werden. Zu beachten: Das muss bis zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 19. Mai 2024, passieren.
Der Antrag ist persönlich zu stellen:
Stadt Köln
Wahlamt
Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln
(KVB-Haltestelle: Kalk Post; S-Bahn-Haltestelle: Kalk Trimbornstraße)
WICHTIG! Dafür muss ein Termin vereinbart werden: entweder telefonisch (0221-221-34567) oder per E-Mail (wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de).
Mitzubringende Unterlagen
Für den Antrag sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt
Als Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt gelten zum Beispiel:
- Bescheinigung der Heimleitung oder des Sozialen Dienstes
- Bescheide nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII über laufende Leistungen
- Bescheinigung der ResoDienste Köln
Warum überhaupt wählen?
Wer bis hierhin gelesen hat und noch nicht weiß, ob es Sinn macht, das demokratische Grundrecht zur Wahl auszuüben, dem empfehlen wir einen Beitrag der Bundesregierung hier.
Wer vergleichen möchte, welche Parteien die wichtigsten sozialen Themen wie anpacken wollen, wird beim Sozial-O-Mat fündig: https://sozial-o-mat.de/